Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12778
BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07 (https://dejure.org/2008,12778)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - NotZ 102/07 (https://dejure.org/2008,12778)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - NotZ 102/07 (https://dejure.org/2008,12778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,12778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der fachlichen Qualifikation der Bewerber in einer Rangskala im Rahmen der Notarstellenvergabe; Bedeutung einer auf den angestrebten Zweitberuf des Anwaltsnotars spezifisch ausgerichteten berufspraktischen Erfahrung; Angemessene Gewichtung der in das ...

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3 Satz 1; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BRAO § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3 S. 1, 2
    Auswahlkriterien bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß seines Runderlasses vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rn. 7).

    Der Runderlass sieht daher unter A II Nr. 3 lit. e die Vergabe von Sonderpunkten vor (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - aaO S. 394 Rn. 15 und ständig).

    Hierbei ist zu prüfen, ob der ermittelte Rang eines Bewerbers etwa deswegen dessen fachliche Eignung im Vergleich zu schlechter platzierten Mitbewerbern unzutreffend widerspiegelt, weil die für ihn errechnete Gesamtpunktzahl maßgeblich durch eine einseitige Betonung eines der festen Bewertungskriterien bedingt ist, etwa auf der Teilnahme an einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen beruht, während eine Beurkundungstätigkeit nicht in nennenswertem Umfang ausgeübt wurde; denn die fachliche Eignung lässt sich nur unter Heranziehung beider Komponenten - der theoretischen Fortbildung wie der praktisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse - zuverlässig beurteilen (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - aaO Rn. 16 und vom 23. Juli 2007 - NotZ 35/07 - Rn. 9, bei juris abrufbar).

    (1) Der Senat hat - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 110, 304, 332 ff.) - die Bedeutung einer auf den angestrebten Zweitberuf des Anwaltsnotars spezifisch ausgerichteten berufspraktischen Erfahrung hervorgehoben (Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - aaO Rn. 18).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß seines Runderlasses vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rn. 7).

    (1) Der Senat hat - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 110, 304, 332 ff.) - die Bedeutung einer auf den angestrebten Zweitberuf des Anwaltsnotars spezifisch ausgerichteten berufspraktischen Erfahrung hervorgehoben (Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - aaO Rn. 18).

    Ein Ausblenden der durch den weiteren Beteiligten als Mitbewerber erworbenen Beurkundungserfahrung oder ein völliger Verzicht auf notarielle Praxis, wie dies der Antragsteller für sich verlangt, lassen sich nicht rechtfertigen; denn damit würde ein wesentliches Merkmal für die Eignungsprognose fast vollständig entwertet (vgl. BVerfGE 110, 304, 335).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß seines Runderlasses vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rn. 7).

    a) Insbesondere die Tätigkeit als Fachanwalt kann Hinweise darauf geben, inwieweit der jeweilige Schwerpunkt der Anwaltstätigkeit "notarnäher" oder "notarferner" ausgestaltet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - aaO S. 3213 Rn.16 ff.).

  • BGH, 19.09.2007 - NotZ 76/07

    Kriterien für die Auswahl unter mehreren Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07
    Die von Verfassung wegen zu fordernde Kontrolle des punktmäßigen Ergebnisses geht vielmehr von eben diesem aus; sie ist allein darauf gerichtet, dass den die Eignung zum Notar indizierenden Kriterien in einer "wertenden Gesamtschau" das im Einzelfall angemessene - im Punktesystem noch nicht ausgeschöpfte - Gewicht zukommt (Senat, Beschluss vom 19. September 2007 - NotZ 76/07 - Rn. 13 f., bei juris abrufbar).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07
    Nur auf diese Weise kann dem wichtigen Gemeinwohlbelang der vorsorgenden Rechtspflege bestmöglich gedient werden; allein dann ist gewährleistet, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der den Anforderungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am ehesten entspricht (BVerfGE 73, 280, 296; BVerfG (K), DNotZ 2006, 69, 70).
  • BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Auswahlentscheidungen zur Besetzung von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07
    Nur auf diese Weise kann dem wichtigen Gemeinwohlbelang der vorsorgenden Rechtspflege bestmöglich gedient werden; allein dann ist gewährleistet, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der den Anforderungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am ehesten entspricht (BVerfGE 73, 280, 296; BVerfG (K), DNotZ 2006, 69, 70).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07
    Er hat den ihm durch § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO bei der Bewerberauswahl zustehenden Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327, 330 ff.) auf der Grundlage der Runderlasses im Wesentlichen zutreffend angewandt und ausgeschöpft.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 35/07

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Notarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07
    Hierbei ist zu prüfen, ob der ermittelte Rang eines Bewerbers etwa deswegen dessen fachliche Eignung im Vergleich zu schlechter platzierten Mitbewerbern unzutreffend widerspiegelt, weil die für ihn errechnete Gesamtpunktzahl maßgeblich durch eine einseitige Betonung eines der festen Bewertungskriterien bedingt ist, etwa auf der Teilnahme an einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen beruht, während eine Beurkundungstätigkeit nicht in nennenswertem Umfang ausgeübt wurde; denn die fachliche Eignung lässt sich nur unter Heranziehung beider Komponenten - der theoretischen Fortbildung wie der praktisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse - zuverlässig beurteilen (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - aaO Rn. 16 und vom 23. Juli 2007 - NotZ 35/07 - Rn. 9, bei juris abrufbar).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 21/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07
    Auf diese Weise hat der Antragsgegner im Rahmen der gebotenen generalisierenden und schematisierenden Betrachtungsweise dem Umstand Rechnung getragen, dass das in zeitnäheren Lehrgängen erworbene Wissen in seinen Einzelheiten eher abrufbar ist als Wissen, das in früheren Jahren erworben wurde, und hat zugleich angemessen berücksichtigt, dass Fortbildungsveranstaltungen, die in den letzten drei Jahren vor der Bewerbung stattgefunden haben, regelmäßig den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre wiedergeben und damit die Teilnehmer in den neuesten Stand von Praxis und Lehre versetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 21/06 - Rn. 9, bei juris abrufbar).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07
    Darauf beruht die Auswahlentscheidung des Antraggegners indes ersichtlich nicht, auch wenn sich dadurch der Punkteabstand zwischen den Bewerbern zugunsten des Antragstellers - nicht zwingend um drei Punkte (Senat, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07) - vergrößern mag.
  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08

    Berücksichtigung der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im

    Mit dieser Argumentation übersieht der weitere Beteiligte, dass bei Prüfung der fachlichen Eignung eines Bewerbers die theoretische Fortbildung einerseits und die praktisch erworbenen Fähigkeiten andererseits selbständige und grundsätzlich gleichwertige Komponenten darstellen, die es gleichermaßen erlauben, die Qualifikation des Bewerbers zu beurteilen (Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2007 aaO Rn. 14 a.E.; vom 14. April 2008 - NotZ 102/07 - bei [...] abrufbar Rn. 12).

    Von Bedeutung ist allein, dass sich kein - eine einseitige Vorbereitung zum Ausdruck bringendes - Ungleichgewicht zwischen beiden Bereichen zeigt (Senat , Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 102/07 - aaO).

  • BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18

    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit i.R.d. Auswahl unter mehreren

    Die von Verfassung wegen zu fordernde Kontrolle des punktmäßigen Ergebnisses geht vielmehr von eben diesem aus; sie ist allein darauf gerichtet, dass den die Eignung zum Notar indizierenden Kriterien in einer "wertenden Gesamtschau" das im Einzelfall für angemessene - im Punktesystem noch nicht ausgeschöpfte - Gewicht zukommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 102/07, juris Rn. 17; vom 19. September 2007 - NotZ 76/07, juris Rn. 13).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11

    Bewertung einer Prüfertätigkeit im juristischen Staatsexamen und einer

    a) Die vom Kläger in Frage gestellte Gewichtung der Fortbildungsveranstaltungen im Punktesystem des Beklagten hat der Senat mehrfach gebilligt (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06, NJW-RR 2007, 63; vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06, NJW 2006, 3211; vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, NJW-RR 2008, 567 und vom 14. April 2008 - NotZ 102/07).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 2 Not 7/11

    Notarrecht: Auswahlentscheidung bei Neubesetzung einer Notarstelle (Punktesystem)

    21 Der Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in einer Vielzahl von Entscheidungen seit der aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304; das BVerfG hatte gerade die damals bestehenden Kappungsgrenzen beanstandet) erfolgten Neufassung des Runderlasses das Punktesystem als solches, die darin festgelegte punktmäßige Gewichtung der einzelnen Kriterien und das Fehlen einer Kappungsgrenze gebilligt hat (vgl. beispielhaft nur BGH, Beschluss vom 24.7.2006, NotZ 3/06 = NJW-RR 2007, 63; Beschluss vom 24.7.2006, NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211; Beschluss vom 23.7.2007, NotZ 8/07 = NJW-RR 2008, 567; Beschluss vom 14.4.2008, NotZ 102/07 = zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht